Förderung der Selbsthilfe aus den Mitteln des Kreis Herford
Der Kreis Herford fördert Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe finanziell auf unterschiedlichen Wegen:
Förderarten
Im Wittekindskreis aktive Selbsthilfegruppen können Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Kreis Herford e.V. werden.
Wird ein Antrag auf Aufnahme in die AG gestellt und dieser vom Vorstand positiv beschieden, kann zeitnah eine sog. Anschubförderung in Anspruch genommen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte und gerne an die Kolleginnen der Geschäftsstelle.
Ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Kreis Herford e.V. können eine jährliche Unterstützung aus Mitteln des Kreis Herford beantragen - die sogenannte Basisförderung.
Folgendes ist hinsichtlich der Basisförderung zu beachten:
- Antragsfrist: 31.3. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Antrag und Verwendungsbestätigung müssen von zwei Gruppenmitgliedern unterzeichnet werden (4-Augen-Prinzip).
- Keine Förderung ohne Antrag.
- Keine Förderung ohne Verwendungsbestätigung für erhaltene Zuwendungen des Vorjahres.
- Rückzahlungsverpflichtung für die gewährte Fördersumme des Vorjahres bei Nichtvorlage der Verwendungsbestätigung.
Den vollständig ausgefüllten und von zwei Gruppenmitgliedern unterzeichneten Antrag auf Basisförderung sowie die Verwendungsbestätigung für die erhaltene Förderung des Vorjahres schicken Siebitte bis zum 31.3. an die Geschäftsstelle der AG:
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Kreis Herford e.V.
Geschäftsstelle
c/o Paritätisches Selbsthilfe-Büro Herford
Werrestraße 100
32049 Herford
Die Formulare finden Sie auf der rechten Seite.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte und gerne an die Kolleginnen der Geschäftsstelle.
Ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. haben die Möglichkeit eine sogenannte Veranstaltungsförderung zu beantragen.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Veranstaltungsförderung sind kurzgefasst:
- Veranstaltung findet im Gebiet des Kreis Herford statt.
- Eigenbeteiligung der Gruppe in Höhe von 40% an den Gesamtkosten.
- Themenfeld der Veranstaltung: Behinderung, Integration, Selbsthilfe als wichtiges Element des Sozial- und Gesundheitssystems etc.
- Öffentlichkeitswirksamkeit der Veranstaltung.
- Beteiligungsoffener Charakter der Veranstaltung, z.B. Gesprächsmöglichkeiten, Dialogrunden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte und gerne an die Kolleginnen der Geschäftsstelle.